Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma Novadent Dentaltechnik- Handelsgesellschaft mbH

§ 1    Geltung der Bedingungen

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Ge- schäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Hiervon abweichende Bedin- gungen unseres Kunden haben keine Gültigkeit.

§ 2     Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht   bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die beschriebene Beschaffenheit legt die Eigenschaften des Vertragsgegenstandes abschließend fest. Unsere Darstellungen von Waren im Internet stellen kein Ange- bot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung.

(2) Abbildungen und Beschreibungen im Internet, in Prospekten, Preislisten etc. erhe- ben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie sind, soweit nicht aus- drücklich anderes vereinbart ist, als Beschaffenheitsangaben zu verstehen.

(3)  Uns gegenüber abgegebene Bestellungen sind bindende Angebote, die wir nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen annehmen können. Die Annahme kann entweder in Textform oder durch Übergabe der Ware an den Kunden erklärt wer- den. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt noch keine verbindli- che Annahme unsererseits dar.

(4)Bestellt ein Kunde auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche An- nahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen ein- schließlich dieser Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, es sei denn, die Nichtbelieferung ist von uns zu vertreten, z.B. bei Nichtabschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir werden den Kunden über eine etwaige Nichtverfügbar- keit der Leistung unverzüglich informieren und eine schon erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.

§ 3       Vergütung

(1)  Wir halten uns an unsere Angebotspreise 30 Tage seit dem Datum des Angebots gebunden, sofern nichts anderes angegeben wird. Maßgebend sind im Zweifel die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.

(2)  Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, rein netto ohne Skonti und sonstige Nachlässe ab Lager Hamburg unter Ausschluss von Verpa- ckungs- und Frachtkosten und zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3)  Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren, wie Personal-, Materi- alkosten, Einkaufskonditionen etc. zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten und/oder tatsächlichen Lieferdatum wesentlich, sind wir berechtigt, von unserem Kunden eine Preisanpassung zu verlangen und, sofern keine Einigung zustande kommt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichtkaufleuten gilt dies nur, wenn zwi- schen Vertragsschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen.

(4)  Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet des Nachweises eines höheren Verzugsschadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.

§ 4    Aufrechnungsverbot und Einschränkung Zurückbehaltungsrecht

Unser Kunde kann gegenüber unseren Ansprüchen nur aufrechnen, wenn seine Gegen- forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5    Liefer- und Leistungszeiten, Teillieferungen und -leistungen

(1) Mangels abweichender Vereinbarung in Textform sind für die Liefer- und Leis- tungszeit die Angaben in unseren schriftlichen Auftragsbestätigungen maßgeblich.

(2) Liefer- bzw. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung bzw. Leistung wesentlich erschweren oder un- möglich machen - z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Naturkatastro- phen, Betriebsstörung, Energieausfall usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten - , haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wir sind dann berechtigt, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird die Lieferung bzw. Leistung unmöglich oder unzumutbar, ohne dass wir dies zu vertreten haben, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen dann nicht.

(3)  Wir sind zur Erbringung von Teillieferungen und -leistungen berechtigt.

§6   Gefahrübergang

 (1)  Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spe- diteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.

(2)  Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

(3)  Wir schließen nur auf ausdrücklichen Wunsch unseres Kunden und auf dessen Kosten eine Transportversicherung ab.

§7 Rügepflicht, Beweislast und Mängelansprüche

(1)  Unser Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Ware bei einem Handelsgeschäft un- verzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich nach Ablieferung, sonstige Mängel unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB); anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Bei anderen Ge- schäften hat er offensichtliche Mängel spätestens zwei Wochen ab Übergabe der Ware schriftlich zu rügen. Er trägt die Beweislast für den Mangel, den Zeitpunkt seiner Feststellung und den rechtzeitigen Zugang der Rüge.

(2)  Wir leisten Gewähr für ein Jahr nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Er- satzlieferung. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben wer- den oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen ist erst auszugehen, wenn uns hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten beste- hen, oder wenn sie aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Wegen geringfügiger Mängel ist ein Rücktritt unzulässig.

(3)  Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rück- tritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Man- gels zu; der Kunde ist zur Rückgewähr der Ware verpflichtet. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Dif- ferenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

(4)  Mängel, die auf fehlerhaft angelieferten Arbeitsunterlagen (Materialien, Abdrücken, Mustern, Modellen oder sonstigen Vorlagen) des Kunden beruhen, sind von der Mängelhaftung ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, von uns als fehlerhaft erkannte Arbeitsunterlagen zurückzuweisen.

(5)  Unserer Haftungsbegrenzung ergibt sich aus den Regelungen der §§ 8 - 9.

§8    Haftungsbegrenzung

(1)  Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit eine von uns zu vertreten- de Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

(2)  Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

(3)  Soweit eine uns zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist, beschränken wir unsere Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Der vertragstypisch vorhersehbare Schaden ist jedoch seinerseits auf die Höhe der Deckungssummen unserer Be- triebs-Haftpflichtversicherung beschränkt. Unsere Deckungssummen betragen je nach Schadensart (Personen-, Sach-, Vermögensschaden, Schäden aus dem Um- weltrisiko, Tätigkeitsschäden etc.) zwischen und € 1.000.000,00 pro Versicherungsfall, höchstens aber pro Kalenderjahr.

(4)  Unter Berücksichtigung der Regelung des Abs. 3 steht es unserem Kunden frei, we- gen des besonderen Risikos einen weitergehenden Versicherungsschutz zu verlan- gen. Wir werden uns hierum bemühen, können jedoch angesichts der Besonderhei- ten des Versicherungsmarktes keine Gewähr übernehmen. Soweit wir eine weiter- gehende Versicherung zugunsten unseres Kunden abschließen, ist dieser verpflich- tet, die anfallende Mehrprämie zu übernehmen.

(5)  Soweit in Abs. 1 bis 4 nichts anderweitig geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

§9      HaftungsbegrenzungzugunstenDritter

Soweit in § 8 unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für An- sprüche, die unser Kunde gegenüber unseren Erfüllungsgehilfen (Arbeitnehmer, Subun- ternehmer etc.) geltend macht.

§ 10     Verjährung

(1) Mängelansprüche - ausgenommen Schadensersatzansprüche - verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang.

(2) Die Verjährungsfrist für gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche, die nicht auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr. Ausgenommen sind Lieferantenregressansprüche gem. § 478 BGB.

§ 11     Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns verkauften Ware bis zur Erfüllung al- ler Forderungen vor, die uns gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen.

(2) Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäfts- verkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfän- dungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Sal- do-Forderungen aus Kontokorrent) tritt unser Kunde bereits jetzt sicherungshalber bis zur Höhe unserer Forderung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an und er- mächtigen ihn, die an uns abgetretene Forderung für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(3) Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Na- men und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Ge- genständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

(4) Der Kunde verwahrt unser Vorbehaltseigentum unentgeltlich. Er ist zur Versiche- rung in angemessenem, üblichem Umfang verpflichtet. Bei Zugriffen Dritter - insbe- sondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird unser Kunde auf unser Ei- gentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

(5) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe unseres Eigentums zu verlan- gen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflich- tet. Im Herausgabeverlangen liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

(6) Zur Sicherung aller unserer aus dem Vertrag zustehenden Forderungen steht uns ein hiermit vereinbartes, vertragliches Pfandrecht an unserer Ware zu.

(7) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden ganz oder teilweise freizugeben, wenn und soweit der realisierbare Wert sämtlicherSicherheiten 110 % der besicherten Ansprüche nicht nur vorübergehend über- schreitet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit obliegt uns, wir werden hierbei auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.

§ 12     Datenschutz / Datenübermittlung

(1)  Wir speichern die uns vom Kunden überlassenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung. Sofern es die Bearbeitung des Auftrags des Kun- den erforderlich macht, werden wir seine personenbezogenen Daten im erforderli- chen Umfang auch Subunternehmern oder Dritten (z.B. Speditionen etc.) zur Ver- fügung stellen, um seinen Auftrag auszuführen. Rechtsgrundlage für die Verarbei- tung der personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO.

(2)  Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhe- bung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Daten für die Durchführung des Vertrages nicht mehr erforderlich sind. Auch nach Abschluss des Vertrags kann eine Erforderlichkeit, personenbezogene Daten des Vertragspartners zu speichern, bestehen, um vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

(3) Unser Kunde hat das Recht

-  gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO eine einmal erteilte Einwilligung jederzeit unsgegenüber zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortgeführt werden darf;

-  gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die von ihm verarbeiteten personenbe- zogenen Daten zu verlangen. Insbesondere kann er Auskunft über die Verar- beitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen seine Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichti- gung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Be- stehen eines Beschwerderechts, die Herkunft seiner Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Ent- scheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informa- tionen zu deren Einzelheiten verlangen;

-  gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervoll- ständigung gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

-  gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung seiner bei uns gespeicherten personen- bezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erfor- derlich ist;

-  gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personen- bezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten vom Kunden bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, der Kunde aber deren Lö- schung ablehnt und wir die Daten nicht mehr benötigen, der Kunde diese je- doch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprü- chen benötigen oder der Kunde gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;

-  gemäß Art. 20 DSGVO seine personenbezogenen Daten, die er uns bereitge- stellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu ver- langen und

-  gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel kann er sich hierfür an die Aufsichtsbehörde seines üblichen Aufent- haltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Firmensitzes wenden.

(4)  Sofern die personenbezogenen Daten unsers Kunden auf Grundlage von berech- tigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner per- sonenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben.

(5)  Möchte unserer Kunde von seinen Rechten gem. Abs. 3 und/oder 4 Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info_at_novadent.de oder wir sind wie folgt erreichbar:

Novadent Dentaltechnik- Handelsgesellschaft mbH

Straßenbahnring 3

20251 Hamburg
Tel: 040 / 53281800

 Fax: 040 / 5311332

(6) Datenübermittlung an die SCHUFA

Die NOVADENT Dentaltechnik Handelsgesellschaft mbH übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der NOVADENT Dentaltechnik-Handelsgesellschaft mbH oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). 

Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

§13      Geistiges Eigentum und Eigentum an Abbildungen, Modellen etc.

Das geistige Eigentum bzw. gewerbliche Schutzrechte an von uns entwickelten und/oder angefertigten Abbildungen, Modellen, Zeichnungen, Kalkulationen, Entwürfen, Vorlagen,

Skizzen, Mustern, digitalen Daten etc. (nachfolgend: Arbeitsmaterialien) stehen aus- schließlich uns zu. Unser Kunde darf diese Arbeitsmaterialien nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung, die in Textform erfolgen muss, nutzen oder an Dritte weiter- geben. Des Weiteren bleiben die Arbeitsmaterialien sowie unseren Kunden überlassenen Unterlagen unser Eigentum. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht hieran nicht zu.

§ 14     Sonstiges

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg, sofern unser Kun- de Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn unser Kunde keinen allgemeinen Gerichts- stand in Deutschland hat oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Kla- gerhebung nicht bekannt ist.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für diese Textformklausel.

(3) Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übri- gen Bestimmungen nicht berührt. Dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken.

(4) Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn unser Kunde seinen Sitz im Ausland hat.

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